Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ist für Menschen in Not da. Wer Hilfe und Unterstützung braucht, kann auf die KESB zählen. Die KESB wird nur dann aktiv, wenn man sie tatsächlich braucht. So etwa, wenn ein Kind in Gefahr ist oder eine erwachsene Person Hilfe braucht. In diesen Situationen muss die KESB von Gesetzes wegen unterstützen und helfen oder mit konkreten Schutzmassnahmen eingreifen. Wo auch immer die KESB tätig wird, gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Die Webseite «kesb-kurz-erklärt» liefert in kurzen Text- und Filmbeiträgen relevante Informationen zur KESB und zum Kindes- und Erwachsenenschutz.
Was ist das Besondere an der Webseite «KESB.KURZ.ERKLÄRT»?
Diese und andere Fragen beantwortet Kathrin Schweizer von der KOKES:
Diese Webseite ist entstanden in Zusammenarbeit mit:
Kinder
Die meisten Kinder wachsen in einem behüteten Umfeld auf, in dem die Eltern für das Wohl des Kindes sorgen. Nur wenn die Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen wollen oder können und dadurch das Kindeswohl gefährdet ist, kommt das Kindesschutzrecht zum Zug. In diesen Fällen muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder das Gericht in Ehesachen eingreifen und alles unternehmen, damit es dem Kind gut geht.
Erwachsene
Die meisten erwachsenen Personen können bei Problemen selbst eine Lösung finden. Oder aber sie erhalten Hilfe vom Familien- oder Freundeskreis. Reicht diese Form der Unterstützung nicht aus und können auch niederschwellige Angebote nicht helfen, kommt das Erwachsenenschutzrecht zum Zug. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB unterstützt die Betroffenen. Dank des Erwachsenenschutzrechts können zudem gesunde Menschen für ihre Zukunft vorsorgen.
Ablauf
Egal, ob jemand bei der KESB um Unterstützung nachfragt, oder ob bei der KESB eine Gefährdungsmeldung eingeht: Die KESB klärt immer alles ganz genau ab und hält sich dabei an einen vorgegebenen Ablauf. Ohne dieses Verfahren gibt es keine Entscheidungen. Es ist darum für alle gut zu wissen, wie dieser Ablauf von statten geht. Auf diese Weise kann man sich optimal vorbereiten, und die Zusammenarbeit mit der KESB wird nochmals erleichtert.
3 Gründe, an die KESB zu gelangen
Weil ich professionelle Hilfe brauche
Wir alle kommen dann und wann an unsere Grenzen und brauchen Hilfe. Klar ist: Können die Probleme nicht selbst oder in der Familie gelöst werden und genügen auch niederschwellige Angebote nicht, dann sind Sie bei der KESB an der richtigen Stelle. In der KESB arbeiten Fachpersonen mit sozialer, psychologischer oder juristischer Ausbildung. Diese unterstützen Sie. Das Interesse der hilfsbedürftigen Kinder und Erwachsenen steht dabei immer im Zentrum. Die Kinder und Erwachsenen werden bei der Entscheidfindung der KESB wo immer möglich einbezogen.
Weil ein Kind gefährdet ist
Die Vorstellung, dass alle Kinder in einer intakten Umgebung aufwachsen, ist falsch. Leider. In manchen Fällen muss man reagieren. Beobachten Sie bei einem Kind Zeichen von körperlicher oder psychischer Gewalt, sexueller Ausbeutung oder Vernachlässigung, dann kann man an die KESB gelangen. Diese klärt ab, ob das Kindeswohl gefährdet ist und reagiert entsprechend. Manche Eltern kontaktieren die KESB, weil sie sich um das eigene Kind Sorgen machen, weil sie das Problem in der Familie selbst nicht mehr lösen können und auch niederschwellige Beratungsangebote nicht zum Ziel führen. Häufig wird die Familie dann von einer Beiständin oder einem Beistand beraten und unterstützt.
Weil eine erwachsene Person Hilfe braucht
Auch als erwachsene Person kann man die Hilfe der KESB einfordern – für sich, seine gebrechlichen Eltern oder jemanden Dritten. Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Erwachsenen macht den grössten Teil der KESB-Fälle aus. Diese Erwachsenen brauchen Unterstützung, weil sie nicht mehr für sich selbst sorgen können, etwa aufgrund ihres Alters, weil sie psychische Probleme haben oder nicht gut mit Geld umgehen können. Häufig wird eine betroffene Person dann von einer Beiständin oder einem Beistand beraten und unterstützt.
Wer macht was?
KESB
Je nach Kanton ist die KESB ein Gericht oder eine gerichtsähnliche Behörde. Sie schützt und kümmert sich um hilfsbedürftige Kinder und Erwachsene und entscheidet, wie diese im Alltag begleitet und unterstützt werden können. Jeder Entscheid wird von drei Fachpersonen gefällt, die Erfahrung und Ausbildung beispielsweise im sozialen, psychologischen oder juristischen Bereich haben. Jeder Entscheid der KESB kann mittels Beschwerde von einem unabhängigen Gericht überprüft werden.
Beiständ:innen
Beiständ:innen setzen Massnahmen um, die durch die KESB angeordnet wurden. Sie begleiten und unterstützen hilfsbedürftige Kinder und Erwachsene. Je nach Situation beauftragt die KESB eine private Beistandsperson (insb. Angehörige), eine Fachbeistandsperson (z.B. eine Anwältin) oder eine Berufsbeistandsperson (führt hauptberuflich Beistandschaften). Berufsbeiständ:innen haben in der Regel eine Ausbildung im sozialen Bereich.
Anlässlich des 10-Jahr-Jubiläums ziehen Fachpersonen eine Zwischenbilanz und erzählen von ihren Erfahrungen zur Anfangszeit, zur Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, zu den Herausforderungen, zur Zusammenarbeit und von besonderen Momenten.